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Presseerklärung der Getrennten Väter zum vierjährigen BestehenTrotz der verbesserten Situation durch das in der Regel gemeinsame Sorgerecht bei Trennung und Scheidung, wie es seit Juli 1997 praktiziert wird, kommt es doch immer wieder zu Umgangsbehinderungen oder sogar Umgangsvereitelungen durch die Mütter unserer Kinder. Verabredungen werden nicht eingehalten, Kinder sind einfach nicht da, wenn der Vater sie abholen soll, Türen werden nicht geöffnet. Das findet seinen Ausdruck auch in den unterschwellige, also für das Kind nicht direkt wahrnehmbare Beeinflussungen gegen den Vater. Selbst wenn ein Kind sich häufiger mit dem Vater treffen will, findet es dafür selten Unterstützung bei der Mutter. Und wie soll es denn auch seine Wünsche frei äußern, wenn die Mutter ihm indirekt immer klarmacht, dass der Kontakt des Vaters zum Kind nicht erwünscht ist? Gefährlich für die Entwicklung des Kindes sind auch die scheinbar großzügigen Mütter, die behaupten: „Mein Kind kann seinen Vater sehen, wann es will. Es braucht das nur zu sagen“. Solche Mütter erkennt man auch daran, dass sie sich gegen geregelte Kontakte wehren. Denn sie wissen natürlich nur zu gut, wie sie ein Kind subversiv so einstellen, dass es gar keine Lust mehr hat, seine Wünsche zu äußern. So missbrauchen sie das Kind seelisch. Oft kommt es auch zu der sogenannten Parentisierung des Kindes, d. h. es wird von der Mutter zum Bundesgenossen gegen den abwesenden Vater gemacht. Die Symptome, die im sogenannten PAS (Parental Alienation Syndrom) katalogisiert sind, treffen auf sehr viele Kinder in mehr oder minder starkem Masse zu. Viele der Schäden, die den Kindern von solchen Müttern zugefügt werden, wirken sich erst in den späteren Jahren aus: ein zerstörtes Vaterbild, mangelnde Vertrauensbasis dem Vater gegenüber, Probleme damit, später selber einen Partner zu finden. Dem Vater des Kindes stehlen diese Mütter ein wesentlichen teil seines Lebens, das Kind berauben sie aus Rachegründen oder therapiebedürftiger Angst seines Vaters. Und das jeden Tag und ungestraft. Aber da Männer fälschlicherweise immer noch als die schmerzunempfindliche Wesen gelten, darf man ihnen das ja zumuten. Und Mütter dürfen ungestraft ihre Kinder einfach „mitnehmen“, mit ihnen ohne Zustimmung des Vaters Hunderte Kilometer weit weg ziehen. Und so den Umgang der Kinder mit dem Vater behindern und unmöglich machen. Außerdem gibt es Vaterliebe doch eigentlich gar nicht, könnte man meinen. Und Hauptsache, die Väter zahlen für ihre Kinder. Diese schlimmen und brutalen Ungerechtigkeiten müssten nicht sein. Wenn Jugendämter, vor allem aber die Gerichte, es wagen würden, den Umgang eines Kindes als sein ureigenstes Recht zu sehen. Und dieses im Notfall – und der ist sehr häufig bei uns - gegen die Willkür der Mutter zu verteidigen. Zur Not sogar mit Massnahmen wie Zwangsgeld oder Entzug des Sorgerechts. Hier ist den Richterinnen und Richtern mehr Mut und Zivilcourage zu wünschen, damit sie sich nicht von der bei uns herrschenden Mütterlichkeitsideologie einlullen lassen, wie es oft der Fall ist. Denn die meisten umgangsvereitelnden Mütter wissen genau, dass ihnen die Justiz nichts anhaben wird, obwohl sie es könnte. Und so werden in Deutschland trotz eindeutiger Umgangsrechtsbestimmungen immer noch Tausende von Kindern tagtäglich ihren Vätern vorenthalten, mit stillschweigender Billigung der Gerichte. Bitte tragen Sie mit Ihrer Arbeit auch ein Stück dazu bei, dass die Situation für getrennte Kinder und Getrennte Väter wieder besser wird. Denn neben gesetzlichen Regelungen müssen sich die Zustände in dem Bewusstsein der Öffentlichkeit ändern. November 2002
Einige Thesen zum Umgang mit Kindern und zum Vatersein in
unserer Gesellschaft
Trotz gegenteiliger Beteuerung und aller oberflächlichen political correctness werden Väter und Vaterschaft immer noch von vielen damit befassten Stellen in dieser Gesellschaft als überflüssig, lästig, nicht notwendig angesehen. Es wird Vätern nicht geglaubt, dass ihnen Vaterschaft ein existenzieller Bestandteil ihres Lebens ist. Männer sind als Menschen zumeist nur etwas Wert in diesem gesellschaftlichen Bewusstsein, wenn sie fleißig arbeiten, brav, tapfer, schmerzlos und gehorsam sind. Als Väter unerwünscht, werden sie als Mann an Ansehen verlieren, wenn sie mehr als die von der Allgemeinheit zugebilligte kleine Nebenrolle des Väterchens spielen wollen. Wenn sich die Mutter im Trennungsfalle die Kinder nimmt, „hat“ sie diese (hier gilt offensichtlich eine Art Faustrecht) und bekommt in der Regel (Kontinuitätsprinzip) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugebilligt. Der Besitz der Kinder wird also vor allem und in der Regel der Mutter zugebilligt. Auf welchem Wege auch immer dieser Besitz erlangt wurde, wird nicht bewertet. Kinder als eine Art „Geisel“ zu nehmen, um vom Vater/Ex-Partner nicht nur den Kindesunterhalt, sondern auch Ehegattenunterhalt zu bekommen, ist üblich und verbleibt ohne Sanktion. Es wird als gute mütterliche Handlungsweise akzeptiert. Die Kinder können so zur Waffe in der Hand ihrer Mutter werden. Und kaum ein deutsches Gericht oder Jugendamt, selbst zu dem Zweck der Entwaffnung herbeigerufen, wird der Frau diese Waffe aus der Hand schlagen. Der Begriff der „Kindersoldaten“, in den Neunziger Jahren von den afrikanischen Bürger- und Söldnerkriegen her bekannt geworden, trifft in gewissem Sinne auch auf diese Kinder zu: sie werden zu Söldnern der Rache- oder Vergeltungsziele der Mutter gemacht. Entlohnt werden sie für ihren Gehorsam mit „Liebe“. Den Vater mit allen Mitteln aus dem Leben des Kindes zu verdrängen, ist akzeptiert. Dies ist seelischer Missbrauch am Kind. Außerdem wird es um sein Recht auf den von der Mutter eigentlich positiv zu bewertenden Umgang mit seinem Vater beraubt. Dies wird oft geübt und fast nie kritisiert. Denn „es sind ja nicht mehr seine Kinder; das hat er ja mit seiner Trennung dokumentiert“. Als Mutter mit den Kindern aus einer Trennung darf man sich vieles erlauben: „Kindesentführung“ gegen den Willen des Vaters, Kindesmitnahme ohne Kenntnis des Vaters, Unterschlagung etc. Fazit: Mütterfrauen sind fast immer sakrosankt. Gerichte und Jugendämter trauen sich selten, Väterinteressen als gleichberechtigte neben denen der Mutter anzusehen. Wohl deshalb, weil die Beteiligten selbst als Kinder Produkte des mütterlichen Regimes sind. Alle Institutionen scheinen zu spüren, dass Männer ihre Gefühle nicht so gut rüberbringen könne, nicht so gut für sich fordern können, ihre Kinder niemals so an sich reißen und bis zum Erwürgen an sich drücken würden wie die Mütter. Und da die Entscheidungen der Familiengerichte zumeist nach dem Recht des Stärkeren zu schauen scheinen, ahnen sie auch, dass die Väter , schon als Jungen auf „tapfer“, „ohne Schmerz“ trainiert, die brutale Amputation (Wegzug, Wegnahme, mangelhafter Umgang) „besser“ werden wegstecken können. Die zumeist männlichen Richter kennen das ja oft von sich selber. Mütter, die den Vater ihres Kindes erfolgreich aus dessen Leben verdrängt haben, ziehen sich gerne die Opfer-Nominierung als „alleinerziehende Mutter“ an, um so noch Mitleid und Rechtfertigung durch andere zu ergattern. Umgangsvereitelung wird zumeist von dem Müttern allenthalben gerne geübt. Denn sie wissen: kein Gericht in Deutschland würde ein Zwangsgeld vollstrecken. Kaum ein Richter würde ihnen das Sorgerecht wegen fortgesetzter Umgangsvereitelung wegnehmen, obwohl sie sich durch jede Umgangsvereitelung als nur bedingt oder gar nicht erziehungsfähig erwiesen haben. Mütter dürfen ihre Kinder gerne missbrauchen, um sich an ihrem Ex-Partner zu rächen. Sie dürfen den Umgang vereiteln, das Kind „herausgeben“ in welcher Willkürlichkeit auch immer, um ihren Ex-Partner spüren zu lassen, wer das Sagen hat. Väter, die neben ihrer Berufstätigkeit noch intensiv und sogar vielleicht hälftig an der Kinder- und Hausarbeit beteiligt waren, und sich während der Beziehung viel auf dieses partnerschaftliche Verhältnis zugute hielten, werden nach der Trennung doppelt geschädigt sein. Sie werden in der Entscheidung der Aufenthaltsbestimmung verlieren, ihre zu Hause erbrachte Arbeitsleistung wird sich beim Versorgungsausgleich nicht niederschlagen. Dezember 2001 Aufkleber, wie in den guten alten 70er JahrenKannst du dich noch an die gute alte Aufkleberzeit erinnern? Wie engagiert wir geklebt haben, wie uns der Mund überquoll
mit den guten Worten zu den guten Sachen, die das Heck unseres Autos als unsere
Einstellung verkündete? Doch langsam verdienten wir mehr, wurden älter, und auf
unsere neuen Autos kamen keine Aufkleber mehr. Nun sind wir als Getrennte Väter selber in einer
Situation, die tatsächlich zum Himmel schreit: Kinder weggenommen, Umgang
vereitelt, Kinder entfremdet, wenig Geld etc etc. und überhaupt wenig zu
verlieren. Jetzt sind wir mitten drin und wissen, wovon wir reden.
Nicht mehr der „Letzte gefällte Baum“ oder leider „nicht essbares Geld“
sind unser Problem, sondern wir spüren den Schmerz am eigenen Leibe. Wir
brauchen Resonanz, Öffentlichkeit, Diskussion, Reaktion
auf die vielen Ungerechtigkeiten und Brutalitäten, denen unsere Kinder
und wir ausgesetzt sind. Und wir brauchen solidarische Menschen. Also eigentlich eine gute Situation für neue Aufkleber! Zum Beispiel mit Mein Kind braucht seinen Papi genauso
wie seine Mami
Nur Rabenmütter vereiteln Umgang Auch Getrennte Väter sind gute Väter Einfach auf Papier geschrieben oder mit dem PC flugs ausgedruckt, von innen an die Heckscheibe geklebt und schon können die schönsten Diskussionen beginnen. Wenn du auf Schreibmaschinenpapier druckst, hast du außerdem noch den schönen Effekt, dass du den Aufkleber im Spiegel seitenrichtig siehst (wegen der doppelten Umdrehung). Bitte sende uns deinen Aufkleberspruch. Oktober 2001
Was gehört in eine gute Umgangsregelung?Ob sie nun vor Gericht oder privat, vor dem Notar, im Jugendamt oder in einer sozialen Organisation ausgehandelt und unterschrieben wird, Folgendes sollte - abgesehen natürlich von einer möglichst großen Umgangszeit mit dem Kind - `drin stehen. Natürlich müssen sie deinen Gegebenheiten und der Situation angepasst werden, aber genaue Formulierung erspart später Missverständnisse, Auslegungsspielräume, Ärger und Geld. 1. Genaue Festschreibung der Uhrzeit und des Wochentages der Abholung. 2. Eindeutige Festlegung der Umgangswoche, und zwar in der Formulierung "jede zweite Woche" (und nicht: "jedes 2. und vierte Wochenende") oder diese Wochen werden mit "gerader" oder "ungerader Kalenderwoche eindeutig bezeichnet. 3. Der Anfangstermin dieser Regelung, also an welchem Datum der erste Umgang nach der neuen Regelung stattfindet, ist zu definieren. 4. Bei den Schulferien ist festzulegen, in welcher Hälfte wer den Umgang hat. Und wer welche Ferienhälfte hat, in welchem Rhythmus. Achtung: auch die Beweglichen Ferientage, vier Stück an der Zahl pro Schuljahr, sind zu teilende Ferientage, die als "Brückentage" oft schöne lange Wochenenden hervorbringen. 5. Festlegung, aus welchem Bundesland die Ferienregelung gilt, da diese ja untereinander voneinander abweichen. 6. Es können natürlich jede Ferien eines Jahres hälftig geteilt werden, oder aber es können die Oster- und Weihnachtsferien in dem einen Jahr dem einen Elternteil, im anderen dem anderen Elternteil zugesprochen werden. 7. Für die Ferien am Jahreswechsel empfiehlt sich jedes Jahr eine Teilung, aber jährlich wechselnd, so daß jedes Elternteil mal mit dem Kind Sylvester oder im anderen Jahr Weihnachten feiern kann 8. Die Sommerferien werden meist hälftig geteilt. Wenn Vater und Kind in unterschiedlichen Bundesländern leben und deshalb unterschiedliche Sommerferienzeiten haben, könnte eine spezielle Regelung so lauten: „Die Kinder haben diejenige Hälfte ihrer Sommerferien mit dem Vater, welche die größere zeitliche Überdeckung mit den Sommerferien des Kindes aufweist.“ 9. Genaue Festschreibung der Uhrzeiten des Zurückbringens 10. Eine Regelung, wie ein ausgefallener Umgang am nächstmöglichen Wochentag oder Wochenende nachgeholt wird. 11. Eine Regelung, wie mit Feiertagen vor oder nach einem Umgangswochenende zu verfahren ist. 12. Bei Unmöglichkeit der Einhaltung der Umgangszeit: "Beide Elternteile sind verpflichtet, bei etwaiger Verhinderung betreffend der Ausübung des Umgangs diese Verhinderung unverzüglich mitzuteilen und notfalls mit einem Attest zu belegen." 13. Bei nicht gemeinsamem Sorgerecht: sollte der Elternteil mit dem dauerhaften Aufenthaltsbestimmungsrecht, in unseren Fällen die Mutter, schriftlich erklären: "Ich entbinde auf jeden Fall alle die meine Kinder behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber meinem geschiedenen Ehemann." 14. Bei Abänderungen der Regelung ohne gerichtliches Zutun: "Die Parteien sind verpflichtet, Abänderungen dieser Umgangsregelung schriftlich festzuhalten, diese Abänderung ist von beiden Parteien zu unterschreiben". 15. Bei oft vereitelnden Müttern und bei mangelhafter Umgangsloyalität: "Der Kindsmutter wird aufgegeben, das Kind zum Umgang rechtzeitig bereitzustellen und entsprechend darauf vorzubereiten. Insbesondere hat sie sich jeglicher negativen Äußerungen über den Kindsvater zu enthalten, sondern den Umgang mit dem Kindsvater positiv, als etwas Selbstverständliches und als für das Kind Notwendiges darzustellen." 16. Idealerweise sollte vereinbart werden, dass, wenn das Kind am Umgangstermin krank ist, ein Ersatztermin eingeräumt wird. Solltest Du noch weitere Erfahrungen haben, die diesen Tipps hinzugefügt werden sollten, so schreibe sie uns bitte. August 2001
"Gezeichnet fürs Leben - geschädigt bis zu ihrem letzten Atemzug"Wenn ich als Getrennter Vater nicht aufpasse, kann es schnell passieren, dass ich in eine Selbstmitleidsphase hineingerate, in der ich ungefähr das über meine Kinder fühle, was in der Überschrift steht. Übrigens gerade dann, wenn mir meine Umwelt vorgeblich wohlmeinend signalisiert, es sei ja gar nicht so schlimm für mein Kind; "... und auch aus anderen Scheidungskindern sind ja ganz vernünftige Menschen geworden..." In der Tat verhält sich der überwiegende Teil der Gesellschaft so: gute Miene machen zum bösen Spiel/zur "Scheidungswaise"; schaden kann`s ja nicht, wenn man mitleidigerweise etwas Seelenschmalz darüber gießt. Aber ebenso ist es bis heute noch nicht untersucht worden, welche VORTEILE eine Kind nach Trennung und Scheidung eigentlich hat. Ich meine nicht doppelte Geschenke und doppelte Feiern, sondern etwas Anderes, Wertvolleres. Es lernt zum Beispiel Eltern nicht als eine für ein Kind oft übermächtige Gewalt kennen, sondern als zwei Personen, die sich widersprechen können, ohne dass die Welt zusammenbricht oder dauernd gestritten wird. Oder sie lernen, sich schnell auf veränderte Umwelten einzustellen. Was in dieser Zeit der vermehrt geforderten beruflichen Flexibilität und der Notwenigkeit, über den Tellerrand zu gucken, sinnvoll ist. Schnell merke ich nun, dass wir alle - ob im Stillen oder ausdrücklich - noch dem Paradigma (gewohnte Denkfigur, vorherrschende Denkgewohnheit) des durch Trennung oder Scheidung stigmatisierten Kindes anhängen, uns daran klammern. Es wird deshalb höchste Zeit, mal etwas zu experimentieren und sich selbst Mühe zu geben, die Sache mal in einem anderen Licht zu betrachten (einen "Paradigmenwechsel" nennt man das großklotzig). Also mal nach den Vorteilen zu suchen, die unsere Kinder haben, indem ihre Eltern sich trennten. Da ist vieles zu nennen, was ihnen "erspart" blieb, aber noch mehr, was sie auszeichnet. Juli 2001 Schreibe uns Deine Meinung zum aktuellen Thema. Seitenanfang |