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PAS PARENTAL -
ALIENATION -SYNDROM
zu deutsch: Kind-Elternteil-Entfremdungs-Syndrom, "PAS" genannt, zuerst 1984 von Prof. Richard Gardner beschrieben. Woran
erkennt man PAS-geschädigte Kinder? 1.
Zurückweisung und Verunglimpfung
Das den einen Elternteil ablehnende Kind kann ihn ohne jeden Grund als böse,
gefährlich, als "Unperson" ablehnen. Kind bei näherem
Befragen: "Er ist so, ich weiss
es." 2.
Absurde Rationalisierungen
Die feindselige Haltung des Kindes dem abgelehnten Elternteil gegenüber
wird mit
irrationalen oder absurden Rechtfertigungen begründet: "Sie hat
mich nicht warm
genug angezogen." 3.
Fehlen von normaler Ambivalenz (dem Neigen zu beiden Seiten)
Ein Elternteil ist nur gut, einer ist nur böse. 4.
Reflexartige Parteinahme für den programmierenden Elternteil
Ohne Zögern und ohne jeden Zweifel wird in jedem Fall für den
betreuenden Elternteil
Partei ergriffen. 5.
Ausweitung der Feindseligkeit auf die gesamte Familie und das Umfeld des
abgelehnten Elternteils
Großeltern, Freunde und Verwandte, zu denen das Kind bisher eine warme
Beziehung
hatte, werden plötzlich und ohne plausiblen Anlass abgelehnt. 6.
"Eigene Meinung" und "eigener Wille"
In den PAS-Familien werden diese vom betreuenden Elternteil besonders
betont.
Tatsächlich ist dies aber nur der Ausdruck einer subtilen, aber sehr
wirksamen
Gängelung des Kindes (= Mißbrauch). Solange der betreuende Elternteil
sich nicht
ausdrücklich für den Umgang mit dem abwesenden Elternteil ausspricht,
vergeht er
sich an den Interessen des Kindes und erweist sich so als erziehungsunfähig.
Auf den
ersten Blick wirkt das überzeugend ("wenn`s nach mir geht, kann
mein Kind jederzeit
zu seinem Vater gehen")
Das entlarvt aber sonnenklar, dass das Kind nicht erhält, was es
braucht, sondern was
es will bzw. sich traut, als seinen Willen der betreuenden Person gegenüber
überhaupt
kundzutun.
Es weiss zum Beispiel, dass es der betreuenden Person lieber ist, wenn es
nicht zum
Vater will und verhält sich als braves Kind dann auch so. ("Mein
Kind könnte jederzeit
zu seinem Vater, aber es will ja gar nicht; da ist sein Interesse langsam
abgestorben")
7.
Abwesenheit von Schuldgefühlen über die Grausamkeit gegenüber dem
entfremdeten Elternteil
Die PAS-Kinder unterstellen, der betroffene Elternteil leide z.B. nicht
unter dem
Kontaktverlust. 8.Übernahme
geborgter Szenarien
PAS-Kinder schildern teilweise groteske Szenarien und Vorwürfe, die sie
vom
betreuenden Elternteil übernommen, aber nicht selbst erlebt haben. Folgen
von
PAS 1.
Es führt zu einer Selbstentfremdung beim Kind, das verlernen muss, seiner
eigenen
Wahrnehmung und seinen eigenen Wünschen zu vertrauen. 2.
Das Kind zeigt in seinen Beziehungen das extreme Muster von Unterwerfung und
Herrschaft (nach oben buckeln, nach unten treten) 3.
Die Ablösung des betroffenen Kindes sowohl vom betreuenden Elternteil als auch
vom entfremdeten, abgewerteten, aber vermutlich heimlich idealisierten
Elternteil wird
erschwert bis unmöglich gemacht. 4.
Die Persönlichkeit eines PAS-Kindes ist mindestens schwer geschädigt, seine
Lebensqualität auch als späterer Erwachsener beeinträchtigt. Es können
alle
psychiatrischen Krankheiten, Depressionen, Angsterkrankungen, sexuelle Störungen
bis hin zu Sucht- und psychosomatischen Erkrankungen folgen. Erforderliche
Maßnahmen zum Schutz des Kindes 1.
Beratung für Eltern im Sorge- und
Umgangsrechtstreit 2.
Psychologisch-therapeutische Intervention für hochstrittige Familien 3.
Psychologische Intervention auf richterliche Anordnung 4.
Weitergehende Begleitung 5.
Verfahrenspfleger, betreuter Umgang, Zwangsgeld, Androhung von
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