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PARENTAL - ALIENATION  -SYNDROM

                             

zu deutsch:  Kind-Elternteil-Entfremdungs-Syndrom, "PAS" genannt, zuerst 1984 von  Prof. Richard Gardner beschrieben.

 Woran erkennt man PAS-geschädigte Kinder?

 1. Zurückweisung und Verunglimpfung

   Das den einen Elternteil ablehnende Kind kann ihn ohne jeden Grund als böse,   

   gefährlich, als "Unperson" ablehnen. Kind bei näherem Befragen: "Er ist so, ich weiss

   es."

 

2. Absurde Rationalisierungen

   Die feindselige Haltung des Kindes dem abgelehnten Elternteil gegenüber wird mit

   irrationalen oder absurden Rechtfertigungen begründet: "Sie hat mich nicht warm

   genug angezogen."

 

3. Fehlen von normaler Ambivalenz (dem Neigen zu beiden Seiten)

   Ein Elternteil ist nur gut, einer ist nur böse.

 

4. Reflexartige Parteinahme für den programmierenden Elternteil

   Ohne Zögern und ohne jeden Zweifel wird in jedem Fall für den betreuenden Elternteil

   Partei ergriffen.

 

5. Ausweitung der Feindseligkeit auf die gesamte Familie und das Umfeld des   

   abgelehnten Elternteils

   Großeltern, Freunde und Verwandte, zu denen das Kind bisher eine warme Beziehung

   hatte, werden plötzlich und ohne plausiblen Anlass abgelehnt.

 

6. "Eigene Meinung" und "eigener Wille"

   In den PAS-Familien werden diese vom betreuenden Elternteil besonders betont.

   Tatsächlich ist dies aber nur der Ausdruck einer subtilen, aber sehr wirksamen

   Gängelung des Kindes (= Mißbrauch). Solange der betreuende Elternteil sich nicht

   ausdrücklich für den Umgang mit dem abwesenden Elternteil ausspricht, vergeht er

   sich an den Interessen des Kindes und erweist sich so als erziehungsunfähig. Auf den

   ersten Blick wirkt das überzeugend ("wenn`s nach mir geht, kann mein Kind jederzeit

   zu seinem Vater gehen")

   Das entlarvt aber sonnenklar, dass das Kind nicht erhält, was es braucht, sondern was

   es will bzw. sich traut, als seinen Willen der betreuenden Person gegenüber überhaupt

   kundzutun.

   Es weiss zum Beispiel, dass es der betreuenden Person lieber ist, wenn es nicht zum

   Vater will und verhält sich als braves Kind dann auch so. ("Mein Kind könnte jederzeit

   zu seinem Vater, aber es will ja gar nicht; da ist sein Interesse langsam abgestorben")

 

7. Abwesenheit von Schuldgefühlen über die Grausamkeit gegenüber dem   

   entfremdeten Elternteil

   Die PAS-Kinder unterstellen, der betroffene Elternteil leide z.B. nicht unter dem

   Kontaktverlust.

 

8.Übernahme geborgter Szenarien

   PAS-Kinder schildern teilweise groteske Szenarien und Vorwürfe, die sie vom

   betreuenden Elternteil übernommen, aber nicht selbst erlebt haben.

 

 

Folgen von PAS

 

1. Es führt zu einer Selbstentfremdung beim Kind, das verlernen muss, seiner eigenen

   Wahrnehmung und seinen eigenen Wünschen zu vertrauen.

 

2. Das Kind zeigt in seinen Beziehungen das extreme Muster von Unterwerfung und   

   Herrschaft (nach oben buckeln, nach unten treten)

 

3. Die Ablösung des betroffenen Kindes sowohl vom betreuenden Elternteil als auch

    vom entfremdeten, abgewerteten, aber vermutlich heimlich idealisierten Elternteil wird

    erschwert bis unmöglich gemacht.

 

4. Die Persönlichkeit eines PAS-Kindes ist mindestens schwer geschädigt, seine   

   Lebensqualität auch als späterer Erwachsener beeinträchtigt. Es können alle

   psychiatrischen Krankheiten, Depressionen, Angsterkrankungen, sexuelle Störungen

   bis hin zu Sucht- und psychosomatischen Erkrankungen folgen.

 

 

Erforderliche Maßnahmen zum Schutz des Kindes

 

1. Beratung für Eltern im  Sorge- und Umgangsrechtstreit

 

2. Psychologisch-therapeutische Intervention für hochstrittige Familien

 

3. Psychologische Intervention auf richterliche Anordnung

 

4. Weitergehende Begleitung

 

5. Verfahrenspfleger, betreuter Umgang, Zwangsgeld, Androhung von  

    Sorgerechtsentzug

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